Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 1647 P
Firma: Geflügel- und Fruchthof Kaiser GmbH
Sitz: Kloster Lehnin
Adresse: Lehniner Str. 9, 14797 Kloster Lehnin OT Damsdorf
Veränderungen
Geflügel- und Fruchthof Kaiser GmbH, Kloster LehninLehniner Str. 9, 14797 Kloste...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.06.2008 22:00:00
Geflügelhof Kaiser Produktions GmbH, Kloster Lehnin(Lehniner Str. 40, 14797 Kloster Lehnin OT Damsdorf). Neue Firma: Geflügel- und Fruchthof Kaiser GmbH. Gegenstand: Zucht und Produktion von Geflügel, Geflügelerzeugnissen und Tierfutter, ferner Produktion und Handel von und mit Früchten, Gemüse sowie Frucht- und Gemüseerzeugnissen, ferner der Handel mit Blumen und Pflanzen sowie Auf- und Ausbau der Produktionsstätten im In- und Ausland, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, wobei der Gesellschaftszweck auch erweitert weren kann, wenn es der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft dienlich ist. Geschäftsführer:Meyer, Ines, geb. Kaiser, *XX.XX.XXXX, Kloster Lehnin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Eberhard. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 mit Änderung vom 26.02.2008 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Geflügelhof Kaiser Vertriebs GmbH mit Sitz in Kloster Lehnin, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 1648 P, um 42.300 EUR auf 71.000 EUR erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 Abs. 1 (Firma); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2007;26.02.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 06.12.2007 und 26.02.2008 ist die Geflügelhof Kaiser Vertriebs GmbH mit Sitz in Kloster Lehnin, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 1648 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Geflügelhof Kaiser Produktions GmbH, Kloster Lehnin(Lehniner Str. 40, 14797 Klo...