Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 16279 P
Firma: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH
Sitz: Potsdam
Adresse: Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
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HRB 16279 P: Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam, Charlotten...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 09.06.2009 22:00:00
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, PotsdamCharlottenstraße 72, 14467 Potsdam. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/oder pflegbedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter- oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben und ambulanten Einrichtungen insbesondere nach § 311 Abs. 2 bzw. § 95 SGB V sowie durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. In den Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind die jeweils gültigen Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) zur wirtschaftlichen Betätigung entsprechend anzuwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterin darf keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann frei verfügbare Rücklagen nach Maßgabe des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung übertragen. Das Unternehmen der Gesellschaft ist Tendenzbetrieb im Sinne von § 81 Betriebsverfassungsgesetz 1952, § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz 1972. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere in § 1 Abs 2 (Sitz); § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit); § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen); § 6 (Gesellschafterversammlung); § 7 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung); § 8 (Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) und § 11 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft)..Veränderungen
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Potsdam(Charlottenstraße 72, 144...
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