Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 1553 CB
Firma: ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Herzberg
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HRB 1553 CB: ELSTER WERKE gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, H...
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HRB 1553 CB: ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haft...
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Veröffentlichung vom 28.05.2010 22:00:00
ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg, An den Steinenden 11, 04916 Herzberg/Elster. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, von Wissenschaft und Forschung sowie von Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Integration, Rehabilitation und Prävention von Menschen in der Behinderten- und Seniorenarbeit, mit dem Ziel, die Teilhabe-, Versorgungs- und Eingliederungsleistungen auf allen Ebenen zu verbessern. (2) Gegenstand der Gesellschaft ist a) die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere der Betreuungs- und Beschäftigungssituation Behinderter, Benachteiligter und älterer Menschen; b) die Entwicklung, Förderung und Führung von Einrichtungen, Diensten und Projekten des Gesundheits-, Bildungs-, Jugend- und Sozialwesens, der Gesundheits- und Sozialvorsorge sowie Einrichtungen der medizinischen, therapeutischen und sozialen Versorgung sowie der sozialen Arbeit; c) die Förderung und Durchführung von Freizeit-, Erholungs-, Tagesstruktur-, Kunst-, Kulturund Sportangeboten sowie von sonstigen Maßnahmen, die die Integration, Rehabilitation und Prävention behinderter, benachteiligter und älterer Menschen unterstützen und ermöglichen; d) die Förderung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und neben- amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Auszubildenden, die sich um den o.g. Personenkreis bemühen und in den vorgenannten Bereichen tätig sind bzw. tätig werden sollen; e) die Vergabe von Forschungsaufträgen und die Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten zur Verbesserung der Lebensbedingungen des o.g. Personenkreises; f) die finanzielle Förderung vorbezeichneter Maßnahmen und Projekte. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere a) von Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsabteilungen und -betrieben, Selbsthilfe- und Zuverdienstbetrieben, Tagesstätten, Wohnstätten, Wohnheimen, Wohnungen, betreute Wohnformen, Tageskliniken, ambulant aufsuchende Dienste, therapeutische Praxen, Fahrdienste sowie sonstige Einrichtungen der Behinderten-, Alten- oder Jugendhilfe, b) die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahen von betreuten Menschen durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende, c) die Beteiligung an bereits bestehenden entsprechenden Einrichtungen und Diensten, gleich welcher Rechtsform, d) der Betrieb von therapeutischen Einrichtungen im Rahmen von Therapie- und Gesundheitszentren sowie sozialen Dienstleistungszentren. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke. (5) Sofern die Gesellschaft die in Abs. 2 aufgeführten Maßnahmen und Projekte anderer Einrichtungen finanziell fördert, darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. (6) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich, spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres, einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (7) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer ist befugt, Rechtsgeschäfte zugleich für die Gesellschaft und als Vertreter der Stiftung Elsterwerk mit Sitz in Herzberg oder der INTEGRATIVE TAGESSTÄTTEN und WOHNEN FÜR BEHINDERTE gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg (Amtsgericht Cottbus, HRB 2333 CB) abzuschließen. Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Dr. Hamann, Frank, *XX.XX.XXXX, Herzberg; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2010 wurden der Gegenstand der Gesellschaft und die allgemeine Vertretung, sowie der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Zweck und Gegenstand der gesellschaft), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung)und § 10 (Vermögensbildung und Gewinnverwendung) geändert..Personen: Dr. Hamann, Frank aus Herzberg
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ELSTER-WERKSTÄTTEN gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herzberg...
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