Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 13978 CB
Firma: SKB Spreewald Kleinbahn GmbH
Sitz: Werben
Adresse: Bahnhofstr. 35, 03096 Werben
Veränderungen
HRB 13978 CB: SKB Spreewald Kleinbahn GmbH, Werben, Bahnhofstraße 35, 03096 Werb...
Veränderungen
HRB 13978 CB: SKB Spreewald Kleinbahn GmbH, Werben, Bahnhofstraße 35, 03096 Werb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.02.2019 22:43:00
HRB 13978 CB: SKB Spreewald Kleinbahn GmbH, Werben, Bahnhofstraße 35, 03096 Werben. Name der Firma: SKB Spreewald Kleinbahn GmbH; Sitz der Firma: Werben; Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 35, 03096 Werben; Gegenstand: - Personenbeförderung, Rundfahrten im Spreewald, - Gelegenheitsverkehr mit Bussen und Kleinbahnen, - Erarbeitung und Durchführung von Wochenend- und Tagesprogrammen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Andre, Rumpel, *XX.XX.XXXX, Werben; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Rumpel, Richard, *XX.XX.XXXX, Burg (Spreewald); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.02.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der SKB Spreewald Kleinbahn Rumpel e.K. mit sitz in Werben (Amtsgericht Cottbus,HRA 3585) auf Grund des Spaltungsplans vom 12.02.2019. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Andre, Rumpel aus Werben,
Rumpel, Richard aus Burg (Spreewald)