Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 13851 CB
Firma: Agrar GmbH Sorno
Sitz: Rückersdorf
Veränderungen
HRB 13851 CB: Agrar GmbH Sorno, Rückersdorf, Hauptstraße 35a, 03238 Rückersdorf ...
Veränderungen
HRB 13851 CB: Agrar GmbH Sorno, Rückersdorf, Hauptstraße 35a, 03238 Rückersdorf ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.12.2018 06:00:00
HRB 13851 CB: Agrar GmbH Sorno, Finsterwalde, Dresdner Straße 27, 03238 Finsterwalde OT Sorno. Name der Firma: Agrar GmbH Sorno; Sitz der Firma: Finsterwalde; Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 27, 03238 Finsterwalde OT Sorno; Gegenstand: a) Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung b) Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftpflege c) Regenerative Energien d) Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Immobilien und Anlagegütern.Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Kapital: 27.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Radlach, Christoph Karl Werner, *XX.XX.XXXX, Rückersdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 1. Woestmann, Mark, *XX.XX.XXXX, Wallhausen; Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.10.2018; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrar Sorno OHG mit dem Sitz in Finsterwalde (Amtsgericht Cottbus, HRA 3574) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Radlach, Christoph Karl Werner aus Rückersdorf,
Woestmann, Mark aus Wallhausen