Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 13659 FF
Firma: IHT Ingenieurgesellschaft Haus-Technik mbH
Sitz: Lauta
Veränderungen
IHT Ingenieurgesellschaft Haus-Technik mbH, Lauta, Kastanienstraße 11, 15890 Eis...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2011 22:00:00
IHT Ingenieurgesellschaft Haus-Technik mbH, Eisenhüttenstadt, Kastanienstraße 11, 15890 Eisenhüttenstadt. inländische Geschäftsanschrift: Kastanienstraße 11, 15890 Eisenhüttenstadt. Gegenstand: Erzeugung, Verteilung, Vertrieb von Wärme, Fernwärme und Strom (Energiecontracting), Vermietung von Messtechnik für die Wärme- und Stromversorgung und Betriebskostenabrechnungen. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Walther, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.08.2011; Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der IHT Energieservice GmbH mit Sitz in Eisenhüttenstadt, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 13637 FF, und zwar des Teilbetriebes "Wärme- und Stromcontracting (einschließlich Messdienst)", auf Grund des Spaltungsplans vom 17.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Walther, Siegfried aus Eisenhüttenstadt