Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 13406 CB
Firma: Central Bau- und Verwaltungs-Grundstücks GmbH
Sitz: Schönefeld
Adresse: Zeppelinstr. 3, 12529 Schönefeld OT Waltersdorf
Veränderungen
HRB 13406 CB: Central Bau- und Verwaltungs-Grundstücks GmbH, Berlin, Brahmsstraß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.02.2018 06:02:00
HRB 13406 CB: Central Bau- und Verwaltungs-Grundstücks GmbH, Schönefeld, Zeppelinstr. 3, 12529 Schönefeld OT Waltersdorf. Name der Firma: Central Bau- und Verwaltungs-Grundstücks GmbH; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Zeppelinstr. 3, 12529 Schönefeld OT Waltersdorf; Gegenstand: die Entwicklung, Verwaltung und Verwertung von eigenen bebauten und unbebauten Grundstücken, insbesondere die Vermarktung des Grundstücks Straße der Jugend 22/Fichtestr. in 14974 Ludwigsfelde. Kapital: 25.020,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Grundmann, Oliver, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Central Bau- und Verwaltungs GmbH & Co. Grundstücks KG mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRA 3245 CB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.01.2018. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 01.02.2018 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Grundmann, Oliver aus Berlin