Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 12105 CB
Firma: Fuhrunternehmen Hofmann GmbH
Sitz: Kolkwitz
Adresse: Wilhelm-Schadow-Str. 40 A, 03099 Kolkwitz
Löschungen
HRB 12105 CB: Fuhrunternehmen Hofmann GmbH, Kolkwitz, W.-Schadow-Str. 40 A, 0309...
Veränderungen
HRB 12105 CB: Fuhrunternehmen Hofmann GmbH, Kolkwitz, W.-Schadow-Str. 40 A, 0309...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2015 21:44:00
HRB 12105 CB: Fuhrunternehmen Hofmann GmbH, Kolkwitz, W.-Schadow-Str. 40 A, 03099 Kolkwitz. Name der Firma: Fuhrunternehmen Hofmann GmbH; Sitz der Firma: Kolkwitz; Geschäftsanschrift: W.-Schadow-Str. 40 A, 03099 Kolkwitz; Gegenstand: Güterbeförderung im Straßenverkehr (Betonbaustofftransporte); Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Hofmann, Claudia, *XX.XX.XXXX, Kolkwitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.03.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Uwe Hofmann, Kolkwitz, *XX.XX.XXXX, als Inhaber unter der Firma "Uwe Hofmann e.K." mit Sitz in Kolkwitz (Amtsgericht Cottbus HRA 3016 CB) betriebenen Unternehmens. Die Eintragung wurde wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Herrn Uwe Hofmann Kolkwitz aus ,
Hofmann, Claudia aus Kolkwitz