Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 12007 FF
Firma: Altmärker Ökorind GmbH
Sitz: Schwedt/Oder
Veränderungen
HRB 12007 FF: Altmärker Ökorind GmbH, Schwedt/Oder, Lindenweg 5 a, 16303 Schwedt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.10.2008 22:00:00
Altmärker Ökorind GmbH, Schwedt/Oder(Lindenweg 5 a, 16303 Schwedt/Oder OT Zützen). Gegenstand: Die Zucht von Rindern und die Landschaftspflege. Grund- oder Stammkapital: 26.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Frenzel, Juliane, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Frenzel, Claudia, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.12.1996 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Osterburg (AG Stendal, HRB 2545) nach Schwedt/Oder verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz); ferner ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht, der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen); ferner ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 9 (Bekanntmachung); § 11 (Schlussbestimmungen) Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages ist ersatzlos gestrichen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Havelländer-Ökorind GmbH mit Sitz in Schwedt/Oder (Amtsgericht Frankfurt HRB 10841 FF) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Tag der ersten Eintragung: 05.03.1997. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frenzel, Claudia aus Berlin,
Frenzel, Juliane aus Berlin