Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 117 CB
Firma: Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg
Sitz: Spremberg
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HRB 117 CB: Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg, Spremberg, Dr...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg, Spremberg, Drebkauer Str....
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Veröffentlichung vom 26.08.2009 22:00:00
Gesellschaft für Wohnungsbau mbH - GeWoBa - Spremberg, SprembergDrebkauer Str. 4, 03130 Spremberg. Sitz: Geschäftsanschrift: Drebkauer Str. 4, 03130 Spremberg Gegenstand: Die Gesellschaft errichtet, bewirtschaftet und verwaltet Wohnungen einschließlich ihrer Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung bei einer Mietpreisgestaltung, die sozial verträglich ist. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Eigentumswohnungen zu errichten, zu verwalten und zu veräußern. Soweit es zur Wohnraumversorgung notwendig ist, beschafft sich die Gesellschaft Wohnungen durch - Errichtung, - Kauf, - Miete, - Pacht oder in anderer rechtlich zulässiger Weise. Die Gesellschaft kann weiterhin - fremde Grundstücke, Gebäude oder Wohnungen - auch treuhänderisch - verwalten, - Gewerberäume und Einrichtungen errichten, bewirtschaften und verwalten, - Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen für Wohnungen und Gewerbe errichten, erwerben und betreiben, - bei eigenen und betreuten Bauvorhaben im Einklang mit städtebaulichen Zielen, Räume für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Gewerbetreibende, für den Gemeinbedarf, insbesondere für kulturelle, religiöse, soziale oder sportliche Zwecke errichten, - alle übrigen im Bereich der Wohnungswirtschaft und des Städtebaues anfallenden sowie die damit zusammenhängenden Aufgaben übernehmen, - zur Erreichung des Gesellschaftszweckes Tochtergesellschaften und/oder Zweigniederlassungen gründen, sowie sich an Unternehmen und/oder anderen Zusammenschlüssen beteiligen, wenn dies den Zwecken der Gesellschaft dient, die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung des Gesellschafters Stadt Spremberg vorliegt und sichergestellt ist, dass in deren Gesellschaftsverträgen zwingend die Regelungen des § 96 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 BbgKVerf festgeschrieben sind und deren Änderung der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf, - sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2009 wurde der Gegenstand und der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) geändert sowie der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..Veränderungen
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