Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRB 11742 P
Firma: MPM-GASTROSYSTEM-GmbH
Sitz: Potsdam
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HRB 11742 P: MPM-GASTROSYSTEM-GmbH, Potsdam, Am Schülerheim 16, 14195 Berlin. In...
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MPM-GASTROSYSTEM-GmbH, Potsdam(Horstweg -McDonald's-, 14778 Potsdam). Geschäftsf...
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Veröffentlichung vom 23.09.2008 22:00:00
MPM-GASTROSYSTEM-GmbH, Teltow(Horstweg -McDonald's-, 14778 Potsdam). Grund- oder Stammkapital: 30.000 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann um 35,41 EUR glättend auf 25.600 EUR und weiterhin zum Zwecke der Abspaltung der Teilbetriebe Potsdam,Fritz-Zubeil Straße und Potsdam, Sterncenter um insgesamt 4.400 EUR auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) sowie in § 5 Satz 2 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 9 letzter Satz ( Sonstiges).; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 ist der Sitz von Teltow nach Potsdam verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz).; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2008 und der Spaltungsbeschlüsse vom selben Tage Teile des Vermögens der HTM Fastfood GmbH mit Sitz in Potsdam, Amtsgericht Potsdam HRB 14224, nämlich die Teilbetriebe Potsdam, Fritz-Zubeil-Straße und Potsdam,Sterncenter gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG im Wege der Abspaltung zur Aufname übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.; Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2008 und der Spaltungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Teltow, gemäß § 123 Absatz 2 Nr. 1 UmwG im Wege der Abspaltung zur Aufnahme auf die HTM Fastfood GmbH mit Sitz in Teltow, Amtsgericht Potsdam HRB 14224, übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
MPM-GASTROSYSTEM-GmbH, Teltow(Potsdamer Straße 2, 14513 Teltow). Nicht mehr Ges...