Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRB 11610 CB
Firma: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa
Sitz: Plessa
Veränderungen
HRB 11610 CB: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa, Plessa, Waldstraße 71 - 89, 04928 P...
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HRB 11610 CB: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa, Plessa, Waldstraße 71 - 89, 04928 P...
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HRB 11610 CB: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa, Plessa, Waldstraße 71 - 89, 04928 P...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.06.2014 05:00:00
HRB 11610 CB: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa, Plessa, Waldstraße 71 - 89, 04928 Plessa. Name der Firma: Agrar GmbH "Elstertal" Plessa; Sitz der Firma: Plessa; Geschäftsanschrift: Waldstraße 71 - 89, 04928 Plessa; Gegenstand: Die Produktion und Erzeugung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, deren Veredlung sowie die Vermarktung und der Absatz dieser Erzeugnisse, die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum und die Betätigung auf dem Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien. Kapital: 160.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Hennig, Kerstin, *XX.XX.XXXX, Plessa; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Richter, Hans-Jürgen, *XX.XX.XXXX, Plessa; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Alkier, Simone, *XX.XX.XXXX, Plessa; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft "Elstertal" eG Plessa mit Sitz in Plessa (GnR 73, Amtsgericht Cottbus) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.05.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Alkier, Simone aus Plessa,
Hennig, Kerstin aus Plessa,
Richter, Hans-Jürgen aus Plessa