Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 11562 NP
Firma: Lanke Vermietungs- & Consultinggesellschaft mbH
Sitz: Neuruppin
Veränderungen
HRB 11562 NP: Lanke Vermietungs- & Consultinggesellschaft mbH, Neuruppin, Dorfst...
Veränderungen
HRB 11562 NP: Autozentrum Treskow Karosserie & Lack GmbH, Neuruppin, Dorfstraße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.08.2016 12:37:00
HRB 11562 NP: Autozentrum Treskow Karosserie & Lack GmbH, Neuruppin, Erich-Dieckhoff-Straße 52, 16816 Neuruppin. Geschäftsanschrift: Erich-Dieckhoff-Straße 52, 16816 Neuruppin. Gegenstand: Betrieb einer Karosserie- und Lackierwerkstatt, Autovermietung und Abschleppdienst. Kapital: 50.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1., Voigt, Rainer, *XX.XX.XXXX, Wuthenow, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: 1. Köpernick, Christian, *XX.XX.XXXX, Herzberg (Mark). Einzelprokura. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 20.07.2016. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der MML Management & Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neuruppin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6166) auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2016. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wirdPersonen: Köpernick, Christian aus Herzberg (Mark).,
Voigt, Rainer aus Wuthenow