Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt/Oder zum Aktenzeichen HRB 11403 FF
Firma: BB RADIO Nord/Ost GmbH
Sitz: Eberswalde
Adresse: Steinstraße 2, 16225 Eberswalde
Berichtigungen
BB RADIO Nord/Ost GmbH, Eberswalde (Steinstraße 2, 16225 Eberswalde). Die Eintra...
Löschungen
BB RADIO Nord/Ost GmbH, Eberswalde (Steinstraße 2, 16225 Eberswalde). Die Firma ...
Veränderungen
BB RADIO Nord/Ost GmbH, Eberswalde(Steinstraße 2, 16225 Eberswalde). Die Gesells...
Veränderungen
BB RADIO Nord/Ost GmbH, Eberswalde(Eisenbahnstraße 92 - 93, 16225 Eberswalde). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.06.2007 13:13:00
BB RADIO Nord/Ost GmbH, Eberswalde(Eisenbahnstraße 92 - 93, 16225 Eberswalde). Gegenstand: Betrieb einer Rundfunkstation im Bundesland Brandenburg. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Neubert, Rolf, *XX.XX.XXXX, Melchow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.02.2007. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit von der " Eberswalder Blitz" Werbe & Verlags GmbH mit Sitz in Eberswalde(Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 2585 FF) auf Grund des Ausgliederungsplans vom 28.02.2007 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Neubert, Rolf aus Melchow