Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 10630 NP
Firma: S & V Technologies GmbH
Sitz: Hennigsdorf
Veränderungen
HRB 10630 NP: S & V Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a, 16761 ...
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HRB 10630 NP: S & V Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a, 16761 ...
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HRB 10630 NP: S & V Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a, 16...
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HRB 10630 NP: S & V Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a, 16761 ...
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HRB 10630 NP: Skin & Vision Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.11.2013 16:53:00
HRB 10630 NP: Skin & Vision Technologies GmbH, Hennigsdorf, Neuendorfstraße 20 a, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Neuendorfstraße 20 a, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Produkten für die ästhetische Dermatologie und Kosmetik sowie für die Veterinärmedizin, dabei insbesondere Veterinärophthalmologie, und von Biomaterialien auf Kunststoffbasis. Kapital: 100.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Kreiner, Christine Friederike, *XX.XX.XXXX, München, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 26.07.2013. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der S & V Technologies AG mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 7929 NP) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.07.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.