Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRB 10571 NP
Firma: Betonstahl Lampertheim GmbH
Sitz: Hennigsdorf
Adresse: Küblinger Weg 8, 68623 Lampertheim
Veränderungen
HRB 10571 NP: Betonstahl Lampertheim GmbH, Hennigsdorf, Küblinger Weg 8, 68623 L...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2013 19:48:00
HRB 10571 NP: Betonstahl Lampertheim GmbH, Hennigsdorf, Küblinger Weg 8, 68623 Lampertheim. Geschäftsanschrift: Küblinger Weg 8, 68623 Lampertheim. Gegenstand: Die Verarbeitung von Stahl. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen, insbesondere auch den Handel mit und den Vertrieb von Stahlprodukten. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Creteur, Alain, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Völkner, Manfred, *XX.XX.XXXX, Gernsheim, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Hartmann, Ingo, *XX.XX.XXXX, Wollin, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2013. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Riva Stahl GmbH mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4567 NP), nämlich des Betriebsteils "Lampertheimer Baustahlmattenwerk - Stahlverarbeitung" auf Grund des Spaltungsplans vom 28.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Creteur, Alain aus Berlin,
Hartmann, Ingo aus Wollin,
Völkner, Manfred aus Gernsheim