Veröffentlichungen vom Amtsgericht Potsdam zum Aktenzeichen HRA 5672 P
Firma: Bernd Krüger Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG
Sitz: Kleinmachnow
Löschungen
HRA 5672 P: Bernd Krüger Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Klei...
Veränderungen
HRA 5672 P: Bernd Krüger Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Klei...
Veränderungen
HRA 5672 P: Bernd Krüger Tief-, Straßen- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG, Klei...
Veränderungen
HRA 5672 P: Bernd Krüger Rohrleitungs- und Kanalbau GmbH & Co. KG, Kleinmachnow,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2012 15:21:00
HRA 5672 P: Bernd Krüger Rohrleitungs- und Kanalbau GmbH & Co. KG, Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße 34, 14532 Kleinmachnow (Gegenstand des Unternehmens ist die Abwicklung von Bauaufträgen im erdverlegten Rohrleitungs- und Kanalbau.). Inländische Geschäftsanschrift: Karl-Marx-Straße 34, 14532 Kleinmachnow; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Bernd Krüger Verwaltungs GmbH, Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 25562 P); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bernd Krüger Rohrleitungs- und Kanalbau GmbH mit Sitz in Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 19948 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.08.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird