Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuruppin zum Aktenzeichen HRA 438 NP
Firma: Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG
Sitz: Tarmow
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HRA 438 NP: Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow, Gewerbepark 6, 16833 Tar...
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HRA 438 NP: Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow, Gewerbepark 6, 16833 Tar...
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Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow, Gewerbepark 6, 16833 Tarmow. Vertret...
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Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow, Gewerbepark 6, 16833 Tarmow. Prokura...
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Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow, Gewerbepark 6, 16833 Tarmow. Die Ein...
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Veröffentlichung vom 18.09.2009 12:00:00
Betonwerk Fehrbellin GmbH & Co. KG, Tarmow (Gewerbepark 6, 16833 Tarmow). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MK Betonwerk GmbH & Co.KG mit Sitz in Cadenberge (AG Tostedt HRA 200628) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.