Veröffentlichungen vom Amtsgericht Cottbus zum Aktenzeichen HRA 2984 CB
Firma: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Gamma 3 OHG
Sitz: Schönefeld
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HRA 2984 CB: Gamma 3 Daimler Truck Grundstücksverwaltung GmbH & Co. OHG, Schönef...
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HRA 2984 CB: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Gamma 3 OHG, Sc...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2014 05:00:00
HRA 2984 CB: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Gamma 3 OHG, Schönefeld, Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld (die ausschließliche Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie des aus der Vermietungstätigkeit geschaffenen Kapitalvermögens. Die Vermietung von Grundbesitz an Gesellschafter oder an Personengesellschaften, an denen ein Gesellschafter beteiligt ist, ist der Gesellschaft untersagt. Der gewerbliche Handel mit Immobilien oder beweglichen Sachen sowie die Erbringung von grundstücksbezogenen Diensten aller Art werden von der Gesellschaft nicht vorgenommen. Genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.). Name der Firma: Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Gamma 3 OHG; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Hans-Grade-Allee 59, 12529 Schönefeld; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Daimler Grund Services GmbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 11693 CB); Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Daimler Verwaltungsgesellschaft für Grundbesitz mbH, Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 9760 CB); von der Vertretung ausgeschlossen; Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. OHG mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRA 2392 CB) auf Grund des Spaltungsplans vom 18.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird