Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen PR 325 B
Firma: Geiser & Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Sitz: Berlin
Löschungen
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Berichtigungen
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Veröffentlichung vom 16.09.2014 15:23:00
PR 325 B: Geiser & von Oppen Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Berlin (Leibnizstraße 60, 10629 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die Geiser & von Oppen Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100367 B) und die Geiser & von Oppen KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37965 B) jeweils durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Partnerschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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