Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 99744 B
Firma: Deweller Heizungsbau GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Schulze-Boysen-Str. 18, 10365 Berlin
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HRB 99744 B: Deweller Heizungsbau GmbH, Berlin, Schulze-Boysen-Str. 18, 10365 Be...
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Deweller Heizungsbau GmbH, Berlin, Schulze-Boysen-Str. 18, 10365 Berlin. Prokura...
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Deweller Heizungsbau GmbH, Berlin(Schulze-Boysen-Str. 18, 10365 Berlin). Prokur...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2005 14:51:00
Deweller Heizungsbau GmbH, Berlin(Schulze-Boysen-Str. 18, 10365 Berlin). Firma: Deweller Heizungsbau GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Beratungs-, Planungs- und Ausführungsleistungen auf den Gebieten Heizung, Lüftung sowie Sanitär. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Deweller, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.08.2005 Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Spaltungsplans vom 29.08.2005 hat der Inhaber Michael Deweller Teile des unter der Firma Michael Deweller Heizungsbau e.K. (Amtsgericht Charlottenburg HRA 36983 B) eingetragenen Unternehmens auf die hierdurch neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Deweller, Michael aus Berlin