Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 98960 B
Firma: RF Service Management & Sicherheit GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Wohlrabedamm 34, 13629 Berlin
Veränderungen
HRB 98960 B: RF Service Management & Sicherheit GmbH, Berlin, Wohlrabedamm 34, 1...
Veränderungen
RF Service Management & Sicherheit GmbH, Berlin, Wohlrabedamm 34, 13629 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.10.2005 08:40:00
RF Service Management & Sicherheit GmbH, Berlin(Clayallee 350, 14169 Berlin). Firma: RF Service Management & Sicherheit GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen aller Art und von Hostessdienstleistungen sowie die Durchführung von Ausbildung, Schulung, Beratung und Personalvermittlung und die Arbeitnehmerüberlassung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; Faizy, René, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.08.2005 Rechtsverhaeltnis: Aufgrund Ausgliederungsplanes vom 05.08.2005 hat der Inhaber René Faizy das unter der Firma R.F. Service Management & Sicherheit e.K. in Berlin geführte Einzelunternehmen (Amtsgericht Charlottenburg HRA 36227 B) auf die hierdurch neu gegründete Gesellschaft übertragen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Faizy, René aus Berlin