Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 97789 B
Firma: Berlin Time Equities GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 97789 B: Berlin Time Equities GmbH, Berlin, Auguststraße 58, 10119 Berlin. R...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.06.2016 11:12:00
HRB 97789 B: Berlin Time Equities GmbH, Berlin, Auguststraße 58, 10119 Berlin. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122d UmwG, § 10 HGB bekannt gemacht: 1. Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der Verschmelzung sind die Berlin Time Equities GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Berlin, Deutschland, als übertragende Gesellschaft und die Sunnydale Investments S.à r.l., eine Société à responsabilité limitée nach luxemburgischem Recht, mit Sitz in 11-13, Boulevard de la Foire, L-1518 Luxembourg, Luxemburg, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. Die Berlin Time Equities GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 97789 B. Die Sunnydale Investments S.à r.l. ist eingetragen im Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter R.C.S. Luxembourg Nummer B 108.976. 4. Hinsichtlich der Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger gilt Folgendes: a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Berlin Time Equities ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Berlin Time Equities Sicherheit für ihre Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Ansprüche zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind. Das Recht auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Berlin Time Equities GmbH unter deren Geschäftsanschrift Auguststraße 58, 10119 Berlin, geltend zu machen. Dabei ist der Anspruch des Gläubigers, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich bei der Berlin Time Equities GmbH unter der vorgenannten Anschrift anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben. In der Anmeldung muss der Gläubiger Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird. Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen. Die vorgenannte Anmeldung des Anspruchs (einschließlich Darlegung von Umständen, die eine Gefährdung des Anspruchs erwarten lassen, und Glaubhaftmachung der Umstände) muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, erfolgen. Maßgeblich ?ír die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Berlin Time Equities GmbH. Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht auf Sicherheitsleistung zu. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Sunnydale Investments S.à r.l. ergeben sich aus Artikel 268 (1) LSC. Gemäß Artikel 262 (2) c) LSC ist auf die Gläubigerrechte hinzuweisen. Die Gläubiger der miteinander verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungungsplans gemäß Artikel 273 LSC begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat (Magistrat présidant la chambre du tribunal d`arrondissment, dans le ressort duquel la société débitrice a son siège social, siégeant en matière conmmerciale et comme en matière en de reférés), im Eilverfahren die Stellung von ausreichenden Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Berlin Time Equities GmbH ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter bei der Berlin Time Equities GmbH nicht vorhanden sind. d) Ein gesonderter Hinweis auf spezifische Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Sunnydale Investments S.à r.l. oder deren Ausübung kann ebenfalls unterbleiben, da solche Rechte nicht vorliegen. Im Fall der grenzüberschreitenden Verschmelzung muss gemäß Artikel 263 LSC ein zustimmender Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Sunnydale Investments S.à r.l. vorliegen, welcher entsprechend der regulären Vorschriften zur Satzungsänderung gemäß Artikel 199 LSC erfolgen muss. 5. Unter der nachfolgenden Anschrift können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Berlin Time Equities GmbH und der Sunnydale Investments S.à r.l. und der Minderheitsgesellschafter der Sunnydale Investments S.à r.l. eingeholt werden: Berlin Time Equities GmbH, Auguststraße 58, 10119 Berlin DeutschlandVeränderungen
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