Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 97466 B
Firma: YNOX GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin
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HRB 97466 B: YNOX GmbH, Berlin, Söhtstraße 7B, 12203 Berlin. Sitz / Zweigniederl...
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HRB 97466 B: YNOX GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin. Gegenstand: Ge...
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HRB 97466 B: YNOX GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 213, 10719 Berlin. Sitz / Zweigni...
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HRB 97466 B: Firma / Name vormals: YNOX Vermögensverwaltungs- GmbH, Berlin, Kurf...
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FMT - International Ronald May GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 214, 10719 Berlin. F...
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FMT - International Ronald May GmbH, BerlinKurfürstendamm 214, 10719 Berlin. Sit...
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FMT - International Ronald May GmbH, Berlin(Kurfürstendamm 214, 10719 Berlin). ...
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Veröffentlichung vom 04.05.2006 08:33:00
FMT - International Ronald May GmbH, Berlin(Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin). Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung des unter der Firma FMT International e. K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 37425 B) geführten Einzelunternehmens aus dem Vermögen des Inhabers Ronald May zur Aufnahme durch die Gesellschaft um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungsplanes vom 17.03.2006 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage ist das unter der Firma FMT International e. K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 37425 B) geführte Einzelunternehmen aus dem Vermögen des Inhabers Ronald May zur Aufnahme durch die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..