Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 97210 B
Firma: Kursana Care GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. Nicht m...
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. Geschäf...
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. Nicht m...
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. Geschäf...
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. Sitz / ...
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HRB 97210 B: Kursana Care GmbH, Berlin, Mauerstr. 85, 10117 Berlin. Rechtsverhae...
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Kursana Care GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Geschäftsführer:; 6. Bies...
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Kursana Care GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführ...
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Kursana Care GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführ...
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Kursana Care GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Es be...
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Veröffentlichung vom 25.11.2005 07:50:00
Kursana Care GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Prokura: Bieschke, Ulf, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die nursing home services gmbh mit Sitz in Bad Lauterberg (Amtsgericht Göttingen HRB 120544) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Bieschke, Ulf aus Berlin