Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 96939 B
Firma: DIM Deutsche Immobilien Management GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 96939 B: DIM Deutsche Immobilien Management GmbH, Berlin, Potsdamer Straße 1...
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Veröffentlichung vom 19.08.2011 12:00:00
DIM Deutsche Immobilien Management GmbH, Berlin, Pohlstraße 20, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gestrim Verwa Immobilien Management AG & Co. KG mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 36324 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage Teile des Vermögens der Gestrim Deutschland Immobilien Management AG & Co. KG (Teilbetrieb "Niederlassung Bielefeld") mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 37065 b) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
DIM Deutsche Immobilien Management GmbH, Berlin, Pohlstraße 20, 10785 Berlin. Pr...
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