Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 96325 B
Firma: IMW Asset Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hausvogteiplatz 11 A, 10117 Berlin
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HRB 96325 B: IMW Asset Management GmbH, Berlin, Hausvogteiplatz 11 A, 10117 Berl...
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Veröffentlichung vom 24.05.2012 12:00:00
Aircargo Logistics Center Langenhagen Grundstücksverwaltungs GmbH, Berlin, Stresemannstr. 74, 10963 Berlin. Firma: IMW Asset Management GmbH Gegenstand: Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien sowie eigenem Vermögen und Erbringen von immobilienspezifischen Beratungsleistungen. Die Immobilienverwaltung umfasst sowohl die klassische Hausverwaltung als auch die Erbringung von Finanzbuchhaltungsleistungen, EDV-Dienstleistungen sowie technischen Beratungsleistungen für Immobilien haltende Gesellschaften und deren verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung. Prokura: 1. Stümer, David, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die IMW - Autarke Immobilien Matrix GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 95495 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Stümer, David aus Berlin
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