Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 94635 B
Firma: AC - EURO GIDA GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 94635 B: AC - EURO GIDA GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, Gebäude 119, 1...
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Veröffentlichung vom 11.11.2013 10:48:00
HRB 94635 B: AC - EURO GIDA GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n - q, Gebäude 119, 10553 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 225.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 28.08. und 18.09.2013 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der EURO GIDA Badstr. GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 101438 B) sowie mit der EURO GIDA Potsdamer Str. GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 101436 B) auf 225.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EURO GIDA Potsdamer Str. GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 101436 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die EURO GIDA Badstr. GmbH, Amtsgericht Charlottenburg HRB 101438 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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