Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 94624 B
Firma: VVR Wall GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Friedrichstr. 118, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 94624 B: VVR Wall GmbH, Berlin, Friedrichstr. 118, 10117 Berlin. Rechtsverha...
Veränderungen
HRB 94624 B: VVR Wall GmbH, Berlin, Friedrichstr. 118, 10117 Berlin. Rechtsverha...
Veränderungen
VVR Wall GmbH, BerlinFriedrichstr. 118, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung:...
Veränderungen
VVR Wall GmbH, BerlinAlboinstraße 1, 12103 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Ge...
Veränderungen
VVR Wall GmbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer...
Veränderungen
VVR Wall GmbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer...
Veränderungen
VVR Decaux GmbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berlin). Firma: VVR Wall GmbH Ni...
Veränderungen
VVR-Berek GmbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berlin). Firma: VVR Decaux GmbH Än...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.06.2006 06:42:00
BVG Außenwerbung GmbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat die VVR-Berek GmbH, künftig firmierend unter Urbanis GmbH, mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 92103 B) ihr Vermögen teilweise (den Teilbetrieb "Außenwerbung") auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
BVG Außenwerbung Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berl...
Veränderungen
BVG Außenwerbung Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Alboinstraße 1, 12103 Berl...