Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 94088 B
Firma: European School of Governance (eusg) Gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
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Veröffentlichung vom 09.04.2020 12:54:00
HRB 94088 B: European School of Governance (eusg) Gemeinnützige GmbH, Berlin, Kirchstraße 1, 10557 Berlin. Firma: European School of Governance (eusg) Gemeinnützige GmbH; Gegenstand: Aufbau und Betrieb einer Denkfabrik im Sinne einer wissenschaftlichen und erfahrungssensitiven Zusammenarbeits- und Kommunikationsplattform. Ziel ist es, den öffentlichen Diskurs zu den Herausforderungen des "menschengemachten Zeitalters" (Anthropozän) wissenschaftsbasiert und überparteilich zu fördern. Zu diesem Zweck kuratiert und betreibt die Gesellschaft Forschungsaktivitäten, bietet Bildungsangebote an und stellt ihre Expertise Akteuren der Zivilgesellschaft, der Politik und der Privatwirtschaft zur Verfügung. Sie entwickelt und betreibt gesellschaftliche Dialog-, Verwaltungs- und Selbstverwaltungsformate. Die Gesellschaft fördert dabei insbesondere Formate gemeinwohlorientierter Governance basierend auf traditionellen, seit Jahrhunderten etablierten Ansätzen ergänzt um zeitgenössische Verfahren digitaler Medien und deren Evolution. Dies orientiert sich an Interaktionszielen (z.B. Offenheit, Pluralität, Selektion, Sicherheit, Diskretion, Streuung, Entscheidung, Initiation, Inkubation, Abstimmung, Wahl), sozietärer Topologie (vom großen Plebiszit, über kommunitäre Partizipation bis hin zu Kleingruppen von Wissensträgern) und temporalen Ausprägungsformen (einmalig, anlassbezogen, repetitiv, ultimativ, institutionell, ewig). Die Gesellschaft publiziert die Ergebnisse ihrer Arbeit zeitnah sowohl über eigene digitale Plattformen als auch in gedruckten oder digitalen, wissenschaftlichen Publikationen ihrer Kooperationspartner. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, d.h. der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft ist uneigennützig tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Auflösung).Veränderungen
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