Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 90646 B
Firma: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Berlin
Adresse: Georgenstraße 25, 10117 Berlin
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HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkte...
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Veröffentlichung vom 30.12.2015 14:50:00
HRB 90646 B: VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Georgenstraße 25, 10117 Berlin. Gegenstand: (1) Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen sowie von Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, soweit es sich um Aufgaben des Bundes handelt. (2) Die Gesellschaft verteilt a) die Mittel aus dem Gebührenaufkommen nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz und Mittel aus den der deutschen Verfügung unterliegenden Schiffahrtsabgaben der abgabenpflichtigen Bundeswasserstraßen, b) die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der in der Baulast des Bundes stehenden Bundesfernstraßen, c) weitere im Bundeshaushalt veranschlagte Mittel für Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfernstraßen, soweit diese nicht bereits durch die Unterabsätze a) und b) erfasst sind, die ihr jeweils vom Bund zur Verfügung gestellt werden, nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsgesetze und nach den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. (3) Soweit der Gesellschaft vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erfüllung der übertragenen haushaltsrechtlichen Aufgaben Befugnisse nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 VIFGG bzw. Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 VIFGG übertragen wurden, nimmt die Gesellschaft auch diese wahr. (4) Die Gesellschaft nimmt Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Projekten nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung und anderer, vergleichbarer privatwirtschaftlicher Projekte der Verkehrswegeinfrastruktur nach Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wahr. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 14 (Bekanntmachungen der Gesellschaft).Vorgänge ohne Eintragung
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