Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 87773 B
Firma: Guliver Anlageberatung GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 87773 B: Guliver Anlageberatung GmbH, Berlin, Kirchblick 9, 14129 Berlin. Si...
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Veröffentlichung vom 18.12.2013 12:23:00
HRB 87773 B: Guliver Anlageberatung GmbH, Berlin, Leipziger Platz 14, 10117 Berlin. Firma: Guliver Anlageberatung GmbH; Gegenstand: Die Anlageberatung entsprechend § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, die Anlagevermittlung entsprechend § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG und die Abschlussvermitttung entsprechend § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG, wobei das Unternehmen zur Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden nicht befugt ist sowie die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen und Immobilien sowie die Erstellung von Wertgutachten für Grundstücke und Gebäude und die Unternehmensberatung. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2013 und 19.08.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Guliver - Finanzberatung und Vermittlung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 34151) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
Guliver - Finanzberatung und Vermittlung Verwaltungs GmbH, Berlin, Leipziger Pla...
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