Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 86896 B
Firma: Bürgerhilfe Kultur des Helfens gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Berlin
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Veröffentlichung vom 26.06.2012 12:00:00
Bürgerhilfe Kultur des Helfens gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Taborstr. 17, 10997 Berlin. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung ( 53 ff ABgO). Zweck der Gesellschaft ist aus christlicher Verantwortung, soziale Hilfe zu leisten durch die Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung hilfsbedürftiger Personen, der Obdachlosen- und Suchtkrankenhilfe sowie der arbeitsmarktlichen Förderung und Nachbarschaftshilfe. Der Satzungszweck wird durch die Errichtung, die Unterhaltung und Förderung dem Gesellschaftszweck dienender Einrichtungen verwirklicht, insbesondere durch a) Errichtung und Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Diensten, soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden. Die satzungsgemäßen Leistungen werden u.a. erbracht durch: aa) die Beratung von Familien in sozialen Brennpunkten, bb) den Betrieb eines interkulturellen Begegnungszentrums, cc) die Organisation von Zusammenkünften sozialbeeinträchtigter Personen mit dem Ziel der Hilfe und Entwicklung einer praktischen Lebensgestaltung, dd) die selbstlose Beratung und Hilfe der Uberwindung der persönlichen Schwierigkeiten in den Beratungsstellen des Vereins, ee) den Betrieb einer Wohnungslosentagesstätte (Wärmestube) für Obdach- und Wohnungslose mit Duschmöglichkeiten, Möglichkeiten des Wäschewaschens, Versorgung mit Kleidung aus der Kleiderkammer, Vermittlung zu den Beratungsstellen und anderen Hilfsangeboten, ff) die Bereitstellung von Betreutem Wohnraum, gg) die Durchführung von Ausstellungen, Konzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen sowie die Unterstützung von Künstlern und Kreativen, hh) die Veranstaltung von Sport- und Freizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendliche, ii) Erbringung der Jugendhilfe- Hilfe zur Eingliederung - gemäß § 27 ff. SGB VIII, jj) die uneigennützige Unterstützung von Treffpunkten und der Suche nach Beschäftigung, insbesondere im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, kk) die allgemeine, intensive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, Verständnis für die Nöte der genannten Personen zu wecken, ll) die Gründung von und Beteiligung an gemeinnützigen juristischen Personen, mm) das Sammeln und Verteilen von Altkleidern, Schuhen, Möbeln, Hausrat und Einrichtungsgegenständen und Lebensmitteln, b) Errichtung und Betrieb von betreutem Wohnraum für vor allem Obdachlose und Suchtkranke, aber auch für sonstige in soziale Schwierigkeiten und Not geratene Personen i.S.d. § 53 Abgabenordnung, c) Initiierung und Durchführung von arbeitsmarktlichen und Fördermaßnahmen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zur beruflichen Integration von in Buchstabe b) genanntem Personenkreis, d) Durchführungen von Aus- und Fortbildung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 5 (Organe der Gesellschaft) und 7 (neu: Aufsichtsrat). Die bisherigen §§ 7 bis 12 sind jetzt §§ 8 bis 13..Veränderungen
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