Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 86512 B
Firma: SATV Group Germany GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 86512 B: Firma / Name vormals: SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin, Bülow...
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HRB 86512 B: SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin...
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HRB 86512 B: SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin...
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SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Prokura: Ni...
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SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Prokura: 4....
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SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin(Kemperplatz 1, 10785 Berlin). Prokura: Ni...
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SMPG Publishing (Germany) GmbH, Berlin(Kemperplatz 1, 10785 Berlin). Prokura: 3...
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Mambo Musik Verlags- und Produktionsgesellschaft Verwaltungs GmbH, Berlin(Kemper...
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Veröffentlichung vom 13.12.2007 12:00:00
Mambo Musik Verlags- und Produktionsgesellschaft Verwaltungs GmbH, Berlin(Kemperplatz 1, 10785 Berlin). Gegenstand: Der Erwerb, die Lizenzierung und die sonstige gewerbsmäßige Verwertung von Urheberrechten aller Art, insbesondere an Werken der Tonkunst und Literatur. Die Gesellschaft benutzt bei ihrer Tätigkeit vorwiegend das Warenzeichen "Sony". Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.700 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Spaltung um 100 EUR auf 25.700 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital und Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.11.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag hat die Sony Entertainment Holdings GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 85235 B) ihr Vermögen teilweise, nämlich den Geschäftsbereich "Musikverlag", auf die Gesellschaft abgespalten. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
Mambo Musik Verlags- und Produktionsgesellschaft Verwaltungs GmbH, Berlin(Kemper...