Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 84286 B
Firma: Isabell Finance Beteiligungs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Bismarckstraße 105, 10625 Berlin
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Veröffentlichung vom 06.09.2006 13:59:00
Isabell Finance Beteiligungs GmbH, Berlin(Bismarckstr. 105, 10625 Berlin). Firma: Isabell Finance Beteiligungs GmbH Gegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin der künftig unter "Isabell Finance Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG" firmierenden Gesellschaft mit Sitz in Berlin (HRA 36525), die insbesondere Systemdienstleistung und Sammeln, Verwerten, Recyclen, Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Sekundärrohstoffen sowie sämtliche damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende oder fördernde Tätigkeiten zum Gegenstand hat. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Schweitzer, Eric; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Dr. Schweitzer, Axel; Geschäftsführer:; Althoff, Manuel, *XX.XX.XXXX, Bergisch Gladbach; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; Trenkle, Frank, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die INTER-SERO CapitalPartners GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 92159 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Althoff, Manuel aus Bergisch Gladbach,
Trenkle, Frank aus Potsdam