Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 81753 B
Firma: Adelphi Research gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 81753 B: Adelphi Research gemeinnützige GmbH, Berlin, Alt-Moabit 91, 10559 B...
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Adelphi Research gemeinnützige GmbH, Berlin(Caspar-Theyßstr. 14 a, 14193 Berlin)...
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Veröffentlichung vom 20.08.2008 12:00:00
Adelphi Research gemeinnützige GmbH, Berlin(Caspar-Theyßstr.14 a, 14193 Berlin). Firma: Adelphi Research gemeinnützige GmbH Gegenstand: Die Förderung des Umweltschutzes, der Forschung, der Bildung, der Enwicklungszusammenarbeit und der internationalen Verständigung auf allen Gebieten von Politik und Kultur. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere, indem sie a) die nationale, europäische und internationale Umweltpolitik und andere Politikbereiche mit Bedeutung für den Natur- und Umweltschutz, die Ressourcenpolitik und die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung im nationalen wie internationalen Rahmen analysiert, b) Forschungsvorhaben zu umwelt-, entwicklungs- und sozialpolitischen Themen konzipiert und durchführt, c) hilft, insbesondere durch Vorträge, Veröffentlichungen und Bildungsveranstaltungen, Wissen im Bereich des Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Entwicklungshilfe und der Entwicklungspolitik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu vermitteln und zur Umsetzung konkreter Handlungsansätze unter anderem durch die Beratung politischer Entscheidungsträger beizutragen, d) Konzepte zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit entwickelt und praktische Vorhaben zur Förderung von Umweltschutz und gesellschaftlicher Entwicklung, Armutsbekämpfung, Friedensenwicklung sowie wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe in Entwicklungs- und Schwellenländern durchführt, e) die im Satzungszusammenhang erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Öffentlichkeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zur Verfügung stellt politische lnstitutionen und Unternehmen; in der Umsetzung umweltschützender Strategien und der Entwicklung umweltschützender Potenziale, in der Entwicklung und Umsetzung von Strategien der Armutsbekämpfung und Friedensentwicklung; in der Entwicklung und Umsetzung von Strategien nachhaltiger Entwicklung berät. (2) Die Gesellschaft wird in Erfüllung ihrer Satzungszwecke im Rahmen von Zweckbetrieben und Zuwendungsprojekten insbesondere in folgender Weise tätig: a) Durchführung von Seminaren, Workshops, Konferenzen u. ä.; b) Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erstellung wissenschafticher Gutachten; c) Durchführung von konkreten, praxisorientierten Vorhaben (z.B. Entwicklung von Politikstrategien, Audits und Evaluierungen, Bedarfsanalysen und Leitfäden, Energieeinsparkampagnen); d) Durchführung von lnformationskampagnen zu umwelt- und entwicklungspolitischen Themen; e) Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die ähnliche Ziele verfolgen. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Steuerbegünstigte Gesellschafter können in Anwendung des § 58 Nr. 2 Abgabenordnung Gewinnauschüttungen und sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit dies die Gesellschaft nicht daran hindert, ihre satzungsmäßigen Ziele zu verfolgen. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (4) Die Gesellschaft ist wirtschaftlich und politisch unabhängig; sie ist wissenschaftlich frei. (5) Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben durch die Gesellschaft dürfen nur angenommen werden, wenn diese Vorhaben dem Zweck der Gesellschaft entsprechen. Einnahmen und etwaige Überschüsse der Gesellschaft dürfen nur zur Finanzierung von der Gesellschaft nach dieser Satzung obliegenden Aufgaben verwendet werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 6 (Auflösung und Vermögensbindung)..