Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 80508 B
Firma: DWS Steuerberater Medien GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Behrenstr. 42, 10117 Berlin
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HRB 80508 B: DWS Steuerberater Medien GmbH, Berlin, Behrenstr. 42, 10117 Berlin....
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Veröffentlichung vom 02.09.2019 14:06:00
HRB 80508 B: Firma / Name vormals: Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Berlin, Behrenstr. 42, 10117 Berlin. Firma: DWS Steuerberater Medien GmbH; Gegenstand: Die praktische und wissenschaftliche Förderung des Steuerwesens, der Betriebswirtschaft und angrenzender Gebiete sowie des Berufsstandes der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, insbesondere durch Herstellung, Vertrieb und Herausgabe von Druckerzeugnissen, ferner die Konzeption und das Angebot multimedialer Aus- und Fortbildungsinhalte für die in § 3 StBergG genannten Personen und Zusammenschlüsse, deren Mitarbeiter, den Berufsnachwuchs und entsprechende Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie der gesamte Bereich des interaktiven Lernens ("E-Learning"). Stamm- bzw. Grundkapital: 400.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der DWS Steuerberater-Online-GmbH mit Sitz in Berlin um 250.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geänder in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DWS Steuerberater-Online-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 79650 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 80508 B: Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH, Ber...
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