Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 80447 B
Firma: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
HRB 80447 B: FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Halle...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Hallesches Ufer 74...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin, Brunnenstraße 110 ...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin (c/o Immobilien Bet...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin (c/o Immobilien Bet...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin(c/o Immobilien Bete...
Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin(Bamberger Straße 6,...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.12.2007 12:00:00
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin(Bamberger Straße 6, 90425 Nürnberg). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die KB Kyritz Grundbesitz GmbH (AG Charlottenburg, HRB 64647) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH, Berlin(Bamberger Straße 6,...