Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 80283 B
Firma: ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
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HRB 80283 B: ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Platz vo...
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HRB 80283 B: ETL ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Platz vo...
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ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Platz vor dem Neuen Tor 2...
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ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, BerlinPlatz vor dem Neuen Tor 2, ...
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ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin(Platz vor dem Neuen Tor 2,...
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ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin(Vor dem Neuen Tor 2, 10115...
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Veröffentlichung vom 01.08.2007 08:07:00
ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin(Kurfürstendamm 207/208, 10719 Berlin). Firma: ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH Stamm- bzw. Grundkapital: 75.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2007 ist das Stammkapital zum Zweck der Verschmelzung mit der ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84556,um 50.000 Euro auf 75.600 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1(Firma) und § 5(Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ADVISA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84556, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Firma bisher: ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH..