Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 79309 B
Firma: Parkviertel-Kladow Wohneigentum GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Katharinenstraße 12, 10711 Berlin
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HRB 79309 B: Parkviertel-Kladow Wohneigentum GmbH, Berlin, Katharinenstraße 12, ...
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Parkviertel-Kladow Wohneigentum GmbH, Berlin, Katharinenstraße 12, 10711 Berlin....
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Parkviertel-Kladow Wohneigentum GmbH, Berlin, Katharinenstraße 12, 10711 Berlin....
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Veritas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Katharinenstraße 12, 10711...
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Veritas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Schumannstraße 6, 10117 Be...
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Veröffentlichung vom 05.10.2010 12:00:00
Veritas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Luisenstr. 46, 10117 Berlin). Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die kaufmännische Beratung von Unternehmen und Institutionen. Ausgenommen sind Gegenstände der steuerlichen oder rechtlichen Beratung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Tangentum Consulting GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 82675) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..