Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 79266 B
Firma: Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 79266 B: Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Fried...
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HRB 79266 B: Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Fried...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 03.12.2014 11:57:00
HRB 79266 B: Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin. Zu HRB 79266 wurde ein Verlegungsplan eingereicht. Es ist beabsichtigt, den Sitz der Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH unter Wahrung der Rechtsidentität von Berlin nach Luxemburg zu verlegen und dort die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (S.àr.l.) anzunehmen. Die bisherige Firma der Gesellschaft lautet Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer HRB 79266 B eingetragen. Die Firma der Gesellschaft soll geändert werden in "Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft S.àr.l.". Als neuer Sitz der Gesellschaft ist Luxemburg vorgesehen. Die Gesellschaft wird mit der Sitzverlegung in das Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburgs (Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg) eingetragen. Zum Schutz der Gläubiger gilt Folgendes: Den Gläubigern der Gesellschaft ist von der Gesellschaft für offene Forderungen gegen die Gesellschaft von der Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verlegungsplan offen gelegt worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin, Deutschland, schriftlich anmelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung nach Satz 1 beginnt mit der Offenlegung dieses Verlegungsplans, d.h. mit dieser Bekanntmachung. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Offenlegung des Verlegungsplans entstanden sind. Das Recht, von der Gesellschaft Sicherheitsleistung zu verlangen besteht nur, soweit die Gläubiger für ihre Forderung nicht Befriedigung verlangen können und wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung der Gesellschaft und den damit einhergehenden Rechtsformwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. . Die Gläubiger der Gesellschaft haben vor der Gesellschafterversammlung, die mit der Abstimmung über den Verlegungsbeschluss über die Sitzverlegung und den Rechtsformwechsel befinden soll, mindestens einen Monat lang das Recht, am Sitz der Gesellschaft den Verlegungsplan und den Verlegungsbericht des Leitungsorgans der Gesellschaft einzusehen und die unentgeltliche Aushändigung von Abschriften dieser Unterlagen zu verlangen. Die Auslegung des Verlegungsplans und des Verlegungsberichts wird im Gebäude der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Friedrichstraße 155-156, 10117 Berlin, Deutschland, stattfinden.Veränderungen
Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Friedrichstraße 15...
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Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, BerlinFriedrichstraße 155-...
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Alexanderplatz D4 Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Friedrichstr. 155-1...