Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 64433 B
Firma: Lichtvision Holding GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.07.2015 13:57:00
HRB 64433 B: Lichtvision Holding GmbH, Berlin, Fritschestraße 27/28, 10585 Berlin. Firma: Lichtvision Holding GmbH; Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte. Änderung zu Nr. 1: Änderung der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer: Dr.-Ing. Ehling, Karsten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Hesse, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Dr. Müller, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Wilkins, Carla, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 14.07.2015 Teile ihres Vermögens zur Neugründung auf die Lichtvision Design GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 169021) und auf die Lichtvision Engineering GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 169022) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Müller, Thomas aus Berlin,
Hesse, Jörg aus Berlin,
Wilkins, Carla aus BerlinVeränderungen
Lichtvision Design & Engineering GmbH, Berlin, Fritschestraße 27/28, 10585 Berli...
Veränderungen
LichtVision Gesellschaft für Lichttechnik und Gebäudemanagement mbH, Berlin, Fri...
Veränderungen
LichtVision Gesellschaft für Lichttechnik und Gebäudemanagement mbH, Berlin, Wel...