Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 64085 B
Firma: Hörpartner GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 64085 B: Hörpartner GmbH, Berlin, Treskowallee 136, 10318 Berlin. Nicht mehr...
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HRB 64085 B: Hörpartner GmbH, Berlin, Treskowallee 136, 10318 Berlin. Rechtsform...
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HRB 64085 B: Hörpartner GmbH, Berlin, Treskowallee 136, 10318 Berlin. Nicht mehr...
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HRB 64085 B: Hörpartner GmbH, Berlin, Treskowallee 136, 10318 Berlin. Sitz / Zwe...
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Hörpartner GmbH, Berlin, Grünstraße 18, 12555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung:...
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Veröffentlichung vom 27.01.2006 06:57:00
Hörakustikzentrum HAZ GmbH, Berlin(Rheinsteinstraße 2, 10318 Berlin). Firma: Hörpartner GmbH Stamm- bzw. Grundkapital: 51.200 EUR Geschäftsführer:; Haase, Ralf-Erik, *XX.XX.XXXX, Premnitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 ist das Stammkapital unter gleichzeitiger Erhöhung auf 25.600,- EUR umgestellt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital) sowie § 11 (Gesellschafterbeschlüsse). Durch einen weiteren Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Hörgeräte Michel und Partner GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 43966 B) um 25.600,- EUR auf 51.200,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma) und § 5 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hörgeräte Michel und Partner GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 43966 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Personen: Haase, Ralf-Erik aus Premnitz