Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 5998 B
Firma: Amphenol Systems GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 5998 B: Amphenol Systems GmbH, Berlin, August- Häußer- Straße 10, 74080 Heil...
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HRB 5998 B: Amphenol Systems GmbH, Berlin, August- Häußer- Straße 10, 74080 Heil...
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HRB 5998 B: Firma / Name vormals: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haft...
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HRB 5998 B: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwie...
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HRB 5998 B: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwie...
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HRB 5998 B: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwie...
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HRB 5998 B: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwie...
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HRB 5998 B: MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwie...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Hohentwielsteig 3, 14...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BerlinHohentwielsteig 3, 1416...
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MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BerlinHohentwielsteig 3, 1416...
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Veröffentlichung vom 10.07.2007 08:34:00
MTS SYSTEMS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Hohentwielsteig 3, 14163 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MTS Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 91213) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..