Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 58960 B
Firma: Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 58960 B: Kursana Wohnstift GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. N...
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HRB 58960 B: Kursana Wohnstift GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. G...
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HRB 58960 B: Kursana Wohnstift GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 10117 Berlin. N...
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HRB 58960 B: Firma / Name vormals: Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin...
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HRB 58960 B: Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 1...
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HRB 58960 B: Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin, Schützenstraße 25, 1...
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Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin (Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Rech...
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Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Gesch...
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Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Gege...
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Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin(Mauerstr. 85, 10117 Berlin). Nich...
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Kursana Wohnstift gemeinnützige GmbH, Berlin(Friedrichstraße 90, 10117 Berlin)...
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Veröffentlichung vom 16.10.2006 08:02:00
Kursana Residenz Hamburg-Niendorf Wohnstift gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Berlin(Friedrichstraße 90, 10117 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wohnstift Celle GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 58639 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wohnstift Freiburg gemeinnützige Gesellschaft mbH mit Sitz in Freiburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 2055) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
Kursana Residenz Hamburg-Niendorf Wohnstift gemeinnützige Betriebsgesellschaft m...
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