Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 5805 B
Firma: Schicht Entsorgung + Logistik GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 5805 B: Schicht Entsorgung + Logistik GmbH, Berlin, Wiesendamm 32, 13597 Ber...
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Veröffentlichung vom 10.09.2010 12:00:00
Schicht Entsorgung + Logistik GmbH, Berlin, Wiesendamm 32, 14597 Berlin. Firma: Schicht Entsorgung + Logistik GmbH Gegenstand: a) Die Unterhaltung eines Fuhrparks für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie die Ausführung von Transporten aller Art im Nahverkehr, b) Erdbewegungsarbeiten im Tiefbau, c) der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung. Stamm- bzw. Grundkapital: 202.763,00 EUR Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und 31.08.2010 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann auf 25.600 EUR erhöht; sodann zum Zwecke der Verschmelzung mit der Johann Schicht Fuhrunternehmen GmbH & Co weiter erhöht auf 202.763 EUR und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 15 (Bekanntmachungen) Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 mit Änderung vom 31.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 05.08.2010 und 31.08.2010 ist die Johann Schicht Fuhrunternehmen GmbH & Co mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRA 985) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
Fuhrpark-Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Fürstenbrunner We...