Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 5789 B
Firma: Fritz Wöltinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Berlin
Adresse: Herzbergstr. 33-34, 10365 Berlin
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HRB 5789 B: Fritz Wöltinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Herzb...
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Veröffentlichung vom 16.07.2012 12:00:00
Fritz Wöltinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Herzbergstr. 33-34, 10365 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wöltinger & Co. GmbH mit Sitz in Neuendorf (Amtsgericht Cottbus HRB 786 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Schulze & Diemar GmbH mit Sitz in Neuendorf (Amtsgericht Cottbus HRB 1074 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Harald Wöltinger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 104719 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wöltinger Rohrleitungsbau GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 30145 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
Fritz Wöltinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Herzbergstr. 33-3...
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Fritz Wöltinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Herzbergstr.33-34,...