Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 52991 B
Firma: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 52991 B: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer ...
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Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH, Berlin, Tempelhofer Ufer 11, 10963 Ber...
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Deutsche Kinder- und Jugendstiftung - Eine Gemeinschaftsaktion für Jugend und Zu...
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Veröffentlichung vom 13.04.2007 07:35:00
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung - Eine Gemeinschaftsaktion für Jugend und Zukunft - Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin(Tempelhofer Ufer 11, 10963 Berlin). Gegenstand: die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung. Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbar tätig. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: (a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel (b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule "PONTE", Schulpartnerschaften -Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. -Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit -Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. Trinationales Schülerclubprogramm, deutsch- polnisches Youth Bank Projekt. (c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter Auflage zufließen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. (d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..Veränderungen
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