Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 52748 B
Firma: Kurt Wegscheider Versicherungsmakler GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Kleiststr. 23-26, 10787 Berlin
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HRB 52748 B: Kurt Wegscheider Versicherungsmakler GmbH, Berlin, Kleiststr. 23-26...
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Kurt Wegscheider Versicherungsmakler GmbH, Berlin, Kleiststr. 23-26, 10787 Berli...
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Veröffentlichung vom 30.08.2010 12:00:00
MHS Maklerhaus Verwaltungs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, Kleiststr. 23-26, 10787 Berlin. Firma: Kurt Wegscheider Versicherungsmakler GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kleiststr. 23-26, 10787 Berlin Gegenstand: Der Betrieb eines Versicherungsmaklers zwecks Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Versicherungsverträgen sowie der dazugehörigen Schadenbearbeitung. Stamm- bzw. Grundkapital: 200.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kurt Wegscheider Versicherungsmakler Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 20.789) um 173.000 auf 200.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in 3 (Stammkapital), sowie in Ziffer 1.1. (Firma) und Ziffer 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kurt Wegscheider Versicherungsmakler Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 20.789) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..