Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 51334 B
Firma: LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Bornitzstraße 65, 10365 Berlin
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HRB 51334 B: LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH, Berlin, Bornitz...
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HRB 51334 B: LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH, Berlin, Bornitz...
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HRB 51334 B: Firma / Name vormals: LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ...
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HRB 51334 B: LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gemeinnützige GmbH, Be...
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HRB 51334 B: Firma / Name vormals: LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte ...
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LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH, Berlin, Bornitzstraße 65, 10...
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LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH, Berlin, Allee der Kosmonaute...
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Veröffentlichung vom 04.09.2008 12:00:00
LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gGmbH, Berlin(Allee der Kosmonauten 23 A, 10315 Berlin). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 13 (Auflösung der Gesellschaft). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Haus am See / Mühlenbergbrauerei GmbH mit Sitz in Schollene (Amtsgericht Stendal, HRB 3725) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..Veränderungen
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